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Jegliches ANZÜNDEN VON FEUER und das RAUCHEN ist in WALDGEBIETEN sowie in deren Gefährdungsbereichen VERBOTEN
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.